FaktenCheck Nr. 5: Wie finde ich einen effizienten Speicher für meine PV-Anlage?

Stand:
"Speicher ist gleich Speicher", könnte man denken. Doch verschiedene Mechanismen sind dafür verantwortlich, dass bei der Zwischenspeicherung des Solarstroms unterschiedlich hohe Verluste auftreten.
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Nicht jedes Speichersystem arbeitet mit der gleichen Effizienz.

  • Rund drei von vier Verbraucher:innen, die sich 2023 für den Bau einer Photovoltaikanlage entschieden haben, haben zeitgleich auch einen Batteriespeicher installiert, um einen möglichst großen Anteil des selbst erzeugten Stroms nutzen zu können.
  • Verschiedene Mechanismen sind dafür verantwortlich, dass bei der Zwischenspeicherung des Solarstroms unterschiedlich hohe Verluste auftreten.
  • Dieser Beitrag erläutert die Ergebnisse der Stromspeicher-Inspektion der HTW Berlin und soll Ihnen bei der Suche nach einem effizienten Heimspeicher helfen.
  • Sie erfahren, welche Systemverluste im Betrieb auftreten, worauf es bei der Interpretation der Datenblätter ankommt und wie sich ein effizienter Stromspeicher identifizieren lässt.
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Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.