Zu geringem Anteil werden auch Haushalte beraten, die nicht dauerhaft einkommensschwach, durch Schicksalsschläge, wie z.B. Todes- oder Krankheitsfälle, aber in eine vergleichbare Notlage geraten sind.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz definiert dabei Energiearmut über ihre Auswirkungen auf Verbraucher:innen: Energiearmut ist gegeben, wenn Haushalte die Energiekosten für einen in Deutschland üblichen Lebensstandard nur noch unter erheblichem Aufwand oder dem Verzicht auf andere grundlegende Bedürfnisse bezahlen können. Die Besonderheit, dass existenzielle Grundbedürfnisse berührt werden und dies weitreichende Konsequenzen auf das Leben von Einzelnen und Familien hat, unterscheidet „Energiearmut" vom Verzicht auf andere Verbrauchsgü-ter. Bei einem Teil der Haushalte tritt der zeitweise Verzicht auf Energie regelmäßig auf und produziert in Folge weitere Kosten (Sperr-und Entsperrkosten, Mahn-und Inkassogebühren, Verderb von Lebensmitteln etc.) und Risiken (Behelfsheizungen, Beleuchtung durch Kerzen, Manipulationen an Stromleitungen).
In letzter Konsequenz bedeutet Energiearmut für die betroffenen Haushalte, dass Energie gegen den eigenen Willen nicht oder nicht mehr dauerhaft bezogen werden kann. Die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale will Ratsuchende dabei unterstützen, ihren Energiebezug nachhaltig zu sichern. Dazu wird ein mehrstufiger systemischer Ansatz verfolgt und zwischen den Ratsuchenden und beteiligten Akteuren (u. a. Versorger, Behörden, Vermieterinnen, Hilfseinrichtungen)vermittelt. Die Beratung kann somit in einem Fall ein Mediationsgespräch mit dem Versorger, Tarif-und Verbrauchsprüfungen umfassen, in anderen Fällen eine rechtliche Beratung, Energieeinsparmaßnahmen vor Ort, das Aufdecken technischer Defekte bei Haushaltsgeräten oder das Empfehlen einer Insolvenzberatung oder psychosozialen Betreuung.
Präsentation: Energiearmut in Theorie und Praxis
(vorgestellt bei der 20. rheinland-pfälzischen Fachtagung der Schuldner- und Insolvenzberatung im Oktober 2017 in der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz)
Auswertung der Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (2018)
Für weitere Informationen zum Thema "Energiearmut" und zum systemischen Beratungsansatz unserer Energiekostenberatung wenden Sie sich gerne an:
Frau Antje Kahlheber
Verbraucherzentrale Energiekostenberatung
Postfach 4107
55031 Mainz
Fax: 06131 / 284813
E-Mail: energiekostenberatung@vz-rlp.de
Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Die Energiekostenberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird finanziell gefördert vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität.