Häufige Fragen

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Hier finden Sie wissenswertes über die Verbraucherzentrale und ihre Aufgaben.
GrafiK: zwei weiße Silhouetten von Menschen, die sich im Arm halten. Um sie herum fliegen in bunt die Buchstaben F, A, Q und S.
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Warum zur Verbraucherzentrale?

Eine unabhängige Interessensvertretung der Verbraucherinnen und Verbraucher ist heute durch den Umbau der Sozialsysteme (Altersvorsorge, Gesundheitswesen), der Unübersichtlichkeit der liberalisierten Märkte (Energie, Telekommunikation) und der Globalisierung der Unternehmen wichtiger denn je. Da wir eine überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisationen sind, können wir Sie unabhängig beraten. Denn Unterstützung finden die Verbraucher:innen in Deutschland traditionell auf nichtstaatlicher Ebene. Die Verbraucherzentrale ist Ihr erster Ansprechpartner für umfassende Verbraucherinformation und Beratung. Wir verschaffen Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Und wir benennen Gesundheits- oder Umweltaspekte, die Kaufentscheidungen beeinflussen können.

Den Schwerpunkt unserer Beratung bilden Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Unternehmen und privaten Verbraucher:innen. Verbraucher:innen erfahren bei uns, welche Rechte sie haben und wie sie durchzusetzen sind.

Wie finanziert sich die Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale finanziert sich zum überwiegenden Teil aus öffentlichen Zuwendungen des Landes Rheinland-Pfalz, aber auch des Bundes und zum Teil von Kommunen und Kreisen, in denen wir Beratungsstützpunkte unterhalten. Außerdem erhalten wir Projektmittel sowie Spenden von Ratsuchenden und erzielen Einnahmen aus der Beratung und dem Verkauf unserer Ratgeber. Genaueres veröffentlichen wir in unseren Jahresberichten.

Zu welchen Themen berät die Verbraucherzentrale?

In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie zum rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz, zu Themen des Verbraucherrechts – zum Beispiel zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, falschen Versprechen aus Gewinnspielen, unerlaubter Telefonwerbung und unseriösen Inkassoforderungen - sowie zu Fragen rund um die Bereiche Telekommunikation und Medien, zum Wechsel des Energieversorgers und zum Energiesparen aber auch zu Gesundheit und Pflege sowie zu Versicherungen, zur  Geldanlage und privaten Altersvorsorge.

Unsere Beratungsangebote im Überblick:

  • Verbraucherrecht
  • Telekommunikation und Medien
  • Altersvorsorge
  • Banken und Geldanlage
  • Versicherungen
  • Gesundheit und Pflege
  • Lebensmittel und Ernährung
  • Energie sparen,  Energieversorgung und Energierecht
  • Bauen und Wohnen

Weitere Informationen zu unserem Beratungsangebot finden Sie auf unserer Internetseite.

Wo finde ich die nächste Beratungsstelle?

Eine Übersicht über unsere Beratungsstellen finden Sie auf unserer Internetseite. Jede Beratungsstelle ist im Internetauftritt der Verbraucherzentrale mit eigenen Seiten vertreten. Hier erfahren Sie nicht nur Anschrift und Öffnungszeiten. Sie können sich auch über das jeweilige Beratungsspektrum und einzelne Veranstaltungen informieren.

Kann ich mich auch telefonisch beraten lassen?

Eine erste Einschätzung zu Ihrem Anliegen erhalten Sie bei unserer telefonischen Erstberatung. Bei komplexen Sachverhalten und wenn Verträge geprüft werden müssen, können Sie dort gleich einen Termin für eine ausführliche Beratung vereinbaren.

Warum kostet die Beratung Geld?

Die öffentlichen Zuwendungen reichen zur Finanzierung der Verbraucherarbeit nicht aus. Daher muss die Verbraucherzentrale einen Teil der benötigten Mittel selbst erwirtschaften. Die Beratungsentgelte decken dabei meist nur einen Teil der entstehenden Kosten. Entgelte erheben wir insbesondere bei solchen Beratungsthemen, bei denen es einen geldwerten Vorteil für den Einzelnen gibt. Das heißt, dass Sie dank unserer Beratung auch Geld einsparen.

Beratungsentgelte

Ist die Beratung auch wirklich unabhängig?

Die Verbraucherzentralen sind überparteiliche und unabhängige gemeinnützige Vereine. Mit ihrer Arbeit verfolgen die Verbraucherzentralen keine kommerziellen Interessen und beraten daher ausschließlich im Interesse des Verbrauchers und der Verbraucherinnen.

Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentrale?

Wir

  • beraten Sie unabhängig und individuell
  • verschaffen Ihnen einen Überblick über Produkte und Dienstleistungen
  • informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
  • führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen zu unterschiedlichen Verbraucherthemen durch
  • verfolgen Rechtsverstöße durch Abmahnung und Klagen
  • vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene

Was hat die Verbraucherzentrale für die Verbraucher:innen erreicht?

Die Verbraucherzentrale ist seit 1960 für die Verbraucher:innen tätig und hat in dieser Zeit nicht nur Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich beraten, sondern darüber hinaus durch ihre Interessenvertretung auch für die Allgemeinheit eine Reihe von Erfolgen erzielt.

Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisationen in Deutschland das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung, das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Diese Vorrangstellung ist zweifellos als Anerkennung des Gesetzgebers gegenüber der Arbeit der Verbraucherzentralen zu werten.

Außerdem haben die Verbraucherzentralen die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Sie dürfen Verstöße gegen das Recht zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen beziehungsweise dagegen gerichtlich vorgehen.

Von diesen Klagebefugnissen haben die Verbraucherzentralen immer wieder mit großem Erfolg Gebrauch gemacht.

So hat der Bundesgerichtshof in einem von einer Verbraucherzentrale angestrengten Verfahren im Sinne der Verbraucher:innen entschieden, dass Anleger, die als "stille Gesellschafter" an riskanten Investitionsgeschäften beteiligt sind, aus dem Geschäft ohne finanziellen Verlust aussteigen können. Sie erhalten ihre Einlage von der Kapitalgesellschaft in vollem Umfang zurück, wenn sie nachweisen können, dass sie bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über Risiken und Nachteile an der Unternehmensbeteiligung informiert wurden.

1997 erstritt eine Verbraucherzentrale vor dem BGH die Entscheidung, dass Gutschriften am Tag des Zahlungseingangs auf Girokonten wertgestellt werden müssen. Viele Banken hatten bis dahin Geschäftsbedingungen, die eine Wertstellung erst am nächsten Bankarbeitstag nach Geldeingang vorsahen und die ihnen erhebliche Zinsgewinne zu Lasten ihrer Kunden einbrachten. Von diesem Urteil profitiert jeder Haushalt, da Girokonten heute unverzichtbar sind.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert. Sie gibt zunächst Hilfe zur Selbsthilfe und greift erst dann rechtsbesorgend und rechtsverfolgend ein, wenn der Einzelne sich allein nicht durchsetzen kann. Am Anfang steht aber immer erst die Prüfung der Rechtslage durch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale die Befugnis, gegen unlauteren Wettbewerb und unzulässige Geschäftsbedingungen vorzugehen, soweit Verbraucher direkt davon betroffen sind.

Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?

Die Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und Aufgaben. Die Verbraucherzentralen beraten und informieren Ratsuchende zu ihrem konkreten Problem. Die Beraterinnen und Berater bearbeiten mehr als eine Million Anfragen jährlich und leisten vor Ort Basisarbeit in den Bereichen Recht und Reklamation, Lebensmittel und Ernährung, Energie, Produkte, Finanzen und Altersvorsorge. Als "Hilfe zur Selbsthilfe" gibt es in Beratungsstellen und online Musterbriefe und zahlreiche schriftliche Informationen. Bürgerinnen und Bürger können sich auch auf der Internetseite der Verbraucherzentrale zu nahezu allen Themen umfassend, aktuell und gezielt informieren.

Die Stiftung Warentest testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Sie informiert Verbraucher:innen neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften "test", "FINANZtest" und Sonderpublikationen. Ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests können Sie in den Beratungsstellen einsehen oder erhalten Sie online bei der Stiftung Warentest (Link verläst die Seite der VZ).

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.