Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen

Stand:
Für Lebensmittel darf nur mit von der EU erlaubten Gesundheitsslogans geworben werden. Erlaubt heißt aber nicht, dass die damit beworbenen Lebensmittel sinnvoll oder notwendig sind.
Vollkornbrote auf einem Tisch

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gesundheitsbezogene Werbeaussagen müssen von der EU zugelassen sein.
  • Sie sind für alle Lebensmittel erlaubt, unabhängig davon, ob diese eher gesund sind oder viel Zucker, Salz oder Fett enthalten.
  • Ohne Nährwertprofile bieten die gesundheitsbezogenen Angaben keine sinnvolle Verbraucherinformation.
  • So werden derzeit auch ernährungsphysiologisch eher ungünstige Lebensmittel wie Süßigkeiten oder zuckrige Getränke mit Aussagen zur Gesundheit der Produkte bzw. einzelnen Zutaten geschönt.
  • Wer ständig mit Vitaminen oder Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel isst, riskiert unter Umständen eine Überversorgung mit diesen Nährstoffen.
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Health Claims - gesundheitsbezogene Versprechen

Wohl nur wenige können von sich behaupten, immer gesund und abwechslungsreich zu essen. Da kommen Lebensmittel wie gerufen, die angeblich für einen Ausgleich sorgen. 2006 hat die Europäische Union beschlossen, dem Wildwuchs an nicht beweisbaren Aussagen mit gesundheitlichem Bezug ein Ende zu setzen; die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 trat in Kraft. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde beauftragt, die von Herstellern aus allen EU-Mitgliedstaaten eingereichten Werbeversprechen wissenschaftlich zu überprüfen. Aufgrund der sehr großen Anzahl von Anträgen hat es fünf Jahre gedauert, bis die EU im Mai 2012 eine Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen, auch Health Claims genannt, veröffentlicht hat. Diese Liste wird seither fortlaufend erweitert und beinhaltet derzeit etwa 250 Claims.

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Erlaubte gesundheitsbezogene Aussagen

Zugelassen hat die EU überwiegend Werbung für Vitamine und Mineralstoffe. Hersteller, die bestimmte Mindestmengen zusetzen, dürfen zum Beispiel damit werben, dass Vitamin C zur normalen Funktion des Immunsystems beiträgt oder Calcium für die Erhaltung normaler Knochen benötigt wird. Das gilt für alle Arten von Lebensmitteln, also auch für Nahrungsergänzungsmittel. Die meisten der anerkannten Auslobungen beziehen sich allerdings auf Nährstoffe, mit denen die Bevölkerung in der Regel hinreichend versorgt ist. Der oft beschworene Mangel unserer Böden ist ein Lügenmärchen! Durch die Claims werden Verbraucher:innen unnötig verunsichert - eigentlich nicht das, was die EU mit ihrer Verordnung erreichen wollte.

Auch auf die positive Wirkung von Ballaststoffen aus Roggen für die Verdauung dürfen die Hersteller hinweisen. Sagen dürfen sie ebenso, dass der Zusatz bestimmter Fettsäuren zur normalen Herzfunktion, normalen Sehkraft und normalen Gehirnfunktion beiträgt. Ebenfalls erlaubt sind die Aussagen, dass Phytosterine den Cholesterinspiegel senken, Walnüsse die Elastizität der Blutgefäße verbessern und Wasser die normale Körpertemperatur reguliert. Insgesamt wird aber oft zu viel versprochen.

Für Kinder-Lebensmittel gelten strengere Regeln und nur sehr wenige speziellere Claims. Das wird allerdings häufig unterlaufen, indem irgendwo auf dem Produkt die Worte "für die ganze Familie" oder "Schmeckt jung und alt" stehen. Damit handelt es sich nicht mehr um ein reines Kinder-Lebensmittel und es sind wieder alle zugelassenen Aussagen erlaubt.

Verbotene gesundheitsbezogene Aussagen

Für viele eingereichte Aussagen konnte kein Nachweis erbracht werden. Verboten sind beispielsweise folgende Aussagen:

Flexibilität der Hersteller konterkariert Absicht des Gesetzgebers

Allerdings bedienen sich Hersteller der langen Liste an erlaubten Aussagen inzwischen anders als ursprünglich gedacht: Jeder kann im Prinzip seine Produkte mit "wichtig für das Immunsystem", "schützt die Zellen" oder "hilft der Verdauung" bewerben - er muss nur die richtigen Vitamine, Mineralstoffe oder sonstige in der Liste erwähnte Substanzen in der richtigen Menge als Zusatz einsetzen.

Andere Hersteller nutzen die Positivliste als Alibifunktion. Produkte für deren Hauptzutat der beantragte Claim abgelehnt wurde, werden nun zusätzlich mit Stoffen versetzt, für die die gewünschte Werbeaussage gestattet ist. So wird ein Joghurt mit "probiotischen" Bakterien, der als solcher nicht mehr mit dem Lockruf "Stärkung des Immunsystems" angepriesen werden darf, kurzerhand mit Vitamin C aufgepeppt und darf wieder auf das Immunsystem hinweisen - in Zusammenhang mit diesem Vitamin. Allerdings ist der Hersteller dabei relativ eng an die Textvorgabe der EU gebunden, ein anderer als der zugelassene Gesundheitsbezug darf dabei nicht entstehen. Eine "Stärkung des Immunsystems" geht somit für Vitamin B6, Vitamin C, Vitamin D oder Zink nicht, sondern nur der Hinweis "trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei". Die auf der Vorderseite besonders angepriesene Zutat hat dann mit der beworbenen Wirkung oft gar nichts mehr zu tun, ist eine Art "Schmuckzutat".

Rasch zu viel genascht

Wer ständig zu angereicherten Lebensmitteln greift, riskiert damit unter Umständen eine Überversorgung mit bestimmten Mikronährstoffen. Dies ist keineswegs so unproblematisch, wie allgemein angenommen wird. Es mehren sich die Hinweise, dass zugesetzte Vitamine eher schaden als nützen, wie zum Beispiel bei überhöhter Zufuhr von künstlicher Folsäure. Aber auch zu viel Vitamin C ist nicht für alle unproblematisch. Gleiches gilt für Eisen oder Calcium.

Wichtig zu wissen: Damit die Produkte auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch die entsprechende Menge an Vitaminen enthalten, wird oft mehr zugesetzt, als auf der Verpackung angegeben wird. Besonders bei Getränken, von denen oft mehr als ein Glas am Tag getrunken wird, wird schnell die sichere Obergrenze für die Zufuhr überschritten.

Leider gibt in der EU immer noch keine Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln – auch sie stehen seit fast 20 Jahren aus. Immerhin gibt es inzwischen Empfehlungen nicht nur für Nahrungsergänzungsmittel, sondern auch für angereicherte Lebensmittel. Verbindlich sind diese aber nicht. Und Verbraucher:innen sind damit überfordert, selbst einzuschätzen, ob das eigene Essverhalten bereits zu einer Überversorgung führt oder nicht.

Claims täuschen über die wahre Qualität der Lebensmittel.

Leider steht auch der wichtigste Teil - das Herzstück - der Health-Claims-Verordnung immer noch aus: die Festlegung der sogenannten Nährwertprofile. Die Verordnung sieht vor, dass ernährungsphysiologisch ungünstige Lebensmittel nicht mit dem positiven Image "Gesundheit" werben dürfen. Was ernährungsphysiologisch ungünstig ist, sollten die Nährwertprofile festlegen und Höchstwerte für Zucker, Fett und Salz bestimmen. Werden diese überschritten, sollte auch keine gesundheitsbezogene Werbung auf der Verpackung stehen dürfen. Ohne Nährwertprofile bieten die gesundheitsbezogenen Angaben keine sinnvolle Verbraucherinformation. Aktuell wird bei der Europäischen Lebensmittelbehörde aber wieder daran gearbeitet. Erste Ergebnisse werden in 2025 erwartet.

Bisher werden Verbraucher:innen durch gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln über die wahre Qualität der Produkte getäuscht. Da reicht es auch nicht, auf die verpflichtende Nährwertkennzeichnung hinzuweisen, die angibt, wie viel Zucker, Salz und Fett sowie Kalorien in einem Produkt stecken. Übrigens gilt die nicht für Nahrungsergänzungsmittel.

Unrealistische Portionsgrößen und fehlende Bezugsgrößen insbesondere für Kinder erschweren die schnelle Einschätzung am Einkaufsort zusätzlich. Eine gewisse Hilfe kann der Nutri-Score bieten, mit dem sich zumindest Lebensmittel derselben Produktkategorie vergleichen lassen. Solange die Kennzeichnung aber auf Freiwilligkeit beruht und viele Produkte nicht gekennzeichnet sind, bleibt es schwierig. Gut wäre es, wenn eine solche Kennzeichnung europaweit etabliert würde. Dafür - und für Nährwertprofile - setzen sich die Verbraucherzentralen ein.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

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