- Die Verbraucherzentrale erhält aktuell Beschwerden über Vertreter, die an der Haustür Glasfaseranschluss-Verträge verkaufen wollen.
- Oft wird der Vertrag zum Bau des Glasfaseranschlusses mit einem Nutzungsvertrag verbunden.
- Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht unter Druck setzen zu lassen sondern in Ruhe zu entscheiden.
Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz melden sich immer wieder Ratsuchende, die mit teilweise sehr aggressiven Vertriebsmethoden an der Haustür zum Abschluss eines Glasfaservertrages gedrängt werden sollen. Aktuell sind Werber im Großraum Trier unterwegs. „Grundsätzlich ist ein Glasfaseranschluss eine sehr gute und vor allem sehr zukunftssichere Sache“, so Michael Gundall, Telekommunikationsexperte der Verbraucherzentrale. „Allerdings sollten sich Haushalte nicht vorschnell an der Tür zu einem Abschluss drängen lassen.“ Vertriebsmitarbeiter erhalten meist Provisionen für abgeschlossene Verträge. Einige versuchen daher massiv und teils mit aggressiven Methoden, an der Haustür Verträge zu verkaufen.
Gundall rät vor der Unterschrift eines solchen Vertrages, in Ruhe die Vertragsbedingungen zu prüfen, insbesondere, wenn mit dem Bau des Glasfaseranschlusses auch gleichzeitig ein Versorgungsvertrag mit einem bestimmten Tarif abgeschlossen werden soll. „Für einen durchschnittlichen Haushalt ist eine Bandbreite zwischen 100 und 300 Mbit/s heutzutage vollkommen ausreichend und selbst für eine Großfamilie reichen 400 bis 500 Mbit/s vollkommen aus“, so Gundall. Natürlich sind bei Glasfaseranschlüssen auch höhere Geschwindigkeiten möglich. Meist werden bis zu 1000 Mbit/s vermarktet. Allerdings sind diese teurer und Verbraucher:innen bezahlen für eine sehr hohe Bandbreite, die sie gar nicht benötigen. Auch bei Zusatzoptionen, wie Routermiete oder Sicherheitspaketen sollte genau aufgepasst werden, ob diese notwendig sind. Daher ist es wichtig, sich vor dem Vertragsschluss die Konditionen genau durchzulesen und in Ruhe zu entscheiden.
Generell empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich den Mitarbeiterausweis zeigen zu lassen und sich die Daten des Mitarbeiters zu notieren. Damit können im Falle einer falschen Beratung oder bei Beschwerden unseriöse Vorgehensweisen beim Anbieter gemeldet werden. Zudem sollten persönliche Daten nur dann an den Vertriebsmitarbeiter herausgegeben werden, wenn man wirklich einen Vertrag abschließen möchte.
Weitere Informationen zum Thema Glasfaser gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Am Donnerstag, 14. Juli um 15.30 Uhr bietet die Verbraucherzentrale ein Webseminar „Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist“ an. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten sind auf der Internetseite zu finden.
VZ-RLP
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