Daten einfach sichern – Warum Backups ein Muss sind

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale informiert und gibt konkrete Tipps
Ein Mann sitzt vor einem Laptop, an dem eine externe Festplatte angeschlossen ist. Neben der Festplatte liegen verschiedene Speicherkarten.
  • Eine Datensicherungsstrategie für Smartphone, Computer und Co ist auch für private Haushalte wichtig, um einem Datenverlust vorzubeugen.
  • Eine funktionierende Datensicherung ist ohne großen zeitlichen und finanziellen Aufwand möglich.
  • In einem Web-Seminar am 31. März zeigt die Verbraucherzentrale, wie es geht. 
Off

Cybercrime-Angriffe und technische Ausfälle sind eine häufige Ursache von Datenverlusten. Gehen WhatsApp Chat-Verläufe, die Browser-Historie oder individuellen App-Einstellungen verloren, ist dies kein allzu großes Drama. Schlimmer ist es, wenn das persönliche Adressbuch, offizielle Dokumente oder Fotos unwiederbringlich verloren gehen.

Anlässlich des World Backup Day am 31. März zeigt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem Web-Seminar, wie jede und jeder ohne großen zeitlichen oder finanziellen Aufwand eine funktionierende Datensicherung einrichten kann. Der Digitalexperte Maximilian Heitkämper informiert Einsteiger Schritt für Schritt darüber, wie man seine Daten einfach sichern kann. Außerdem beantwortet er Fragen, die über einen Chat gestellt werden können.

Das Online-Seminar findet am Freitag, 31. März 2023 um 15 Uhr statt und dauert circa eine Stunde. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich auf der Internetseite anmelden. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung. Für Fortgeschrittene wird es einen Folgetermin geben.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

Fragen zu Rückgabe, Garantie und Co.? Machen Sie den Umtausch-Check!

Wer Waren kauft – ob im Internet oder im stationären Handel – hat eine Reihe klarer Rechte. Mit unserem kostenlosen Tool finden Sie schnell heraus, wie sich typische Probleme lösen lassen und worauf Sie bei Ärger mit dem Händler bestehen können.
Key Visual zu Musterfeststellungsklage gegen Parship

Musterklage gegen Parship: Kündigung muss auch kurzfristig möglich sein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt eine Musterfeststellungsklage gegen Parship. Nutzer:innen sollen den Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Eine Teilnahme an der Klage ist nicht mehr möglich.