Erste Hilfe bei Post- und Paket-Ärger

Pressemitteilung vom
Digitale Wissenshäppchen in der Mittagspause
Ein kaputtes Paket mit Adressaufkleber.
Off

Verspätet zugestellte Briefe, beschädigte oder verschwundene Sendungen, willkürlich abgestellte Pakete oder Pack-Stationen, die sich nicht öffnen lassen - fast alle kennen solche Ärgernisse rund um Post- oder Paketdienste. Die Liste, was bei Versand und Zustellung schief gehen kann, ist lang. Und die Hilflosigkeit, was Kund:innen bei Problemen tun können, oft groß. In einer digitalen Mittagspause beatwortet Verbraucherrechtsexpertin Julia Gerhards daher die wichtigsten Fragen: Welche Rechte habe ich als Kund:in? Wie gehe ich am besten vor, um Probleme schnell zu lösen? Was kann ich tun, wenn sich ein Problem dadurch nicht lösen lässt oder aber immer wieder auftritt? Neben rechtlichem Wissen gibt es viele wertvolle praktische Tipps.

Das Lunch & Learn „Hilfe bei Post- und Paket-Ärger“ findet am Mittwoch, 17. April 2024 um 12.30 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.

Das Lunch & Learn-Format der Verbraucherzentrale

In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Diese gemeinsame Mittagspause können Interessierte nutzen, um Tipps, einfache Anleitungen oder Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ganz unterschiedlichen Themen an die Hand zu bekommen. Nach einem kurzen Input bleibt auch Zeit für Fragen. Die Verbraucherzentrale „serviert“ jeden dritten Mittwoch im Monat um 12:30 Uhr ein Lunch & Learn.

 

VZ-RLP

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.