Genug Betrug: Augen auf beim Online-Kauf!

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps
Obacht beim Online-Shoppen.
Off

Billigware aus Fernost oder Ware, die erst gar nicht ankommt: Wer gern im Internet shoppt, hat es zwar bequem, sollte aber auch die Augen offen halten. Ein schneller Klick – und schon bleiben die Verbraucher:innen auf den Kosten sitzen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt geben Tipps, wie man sicher online Shoppen kann.

Fake-Shops oder Ware aus Fernost

In den letzten Jahren haben die Beschwerden zu Fake-Shops und über minderwertiger Ware aus Fernost sehr stark zugenommen. Mit Billigpreisen drängen Online-Shops aus Asien in den deutschen Markt und bieten vor allem Kleidung zu überaus günstigen Preisen an. Auch andere Dinge für den Alltag wie beispielsweise Haushaltswaren, technische Geräte, Möbel oder Accessoires gibt es zu Schnäppchenpreisen. Neu ist: Auch auf Social-Media-Plattformen schalten diese Anbieter massiv Werbung für ihre Produkte.

Unseriöse Online-Anbieter erkennen

Eine auffällige Internetadresse, als Zahlungsweise Vorkasse per Überweisung, eine Häufung ungewöhnlich niedriger Preise, die Nutzung erfundener Gütesiegel, allgemeine Geschäftsbedingungen in schlechtem Deutsch oder ein fehlendes Impressum deuten auf einen Fake-Shop hin. Es wird jedoch immer schwieriger, unseriöse Anbieter zu entlarven.

Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale ein kostenloses Tool, um Shop URLs zu überprüfen. Zudem hat die Verbraucherzentrale auf einer interaktiven Website wichtige Merkmale unseriöser Shops zusammengestellt.

Ein weiterer Tipp: Die Informationsplattform „watchlist“ warnt tagesaktuell vor bekannten betrügerischen und unseriösen Internetadressen.

Was tun, wenn man einem Fake-Shop aufgesessen ist?

Wer schon Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene sollten Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch online.

Veranstaltungen zum Weltverbrauchertag 2024

Auch der Weltverbrauchertag steht in diesem Jahr unter dem Motto: Sicheres Online-Shopping. Die Verbraucherzentralen bieten sechs Vorträge zu den Themen "Fakeshops" und "Buy now, pay later" an. Die Vorträge werden dabei auch in einer attraktiven Kurzversion "Lunch & Learn" für die Mittagspause angeboten.

Hier finden sich alle kostenlosen Web-Seminare zum Weltverbrauchertag am 15. März. Einfach für die Wunschzeit anmelden.

Die Beratungsstelle in Mainz bietet außerdem einen Vortrag vor Ort an und klärt über die wichtigsten Erkennungszeichen eines Fake-Shops auf. Der Vortrag findet am Donnerstag, den 14. März um 17 Uhr in der Verbraucherzentrale Mainz, Seppel-Glückert-Passage 10, Vortragsraum im 1. OG. Statt. Weitere Termine und Aktionen der Beratungsstellen zum Weltverbrauchertag finden sich auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/fake-shops/

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.