Massenhaft betrügerische Schreiben von KS Anwaltssozietät in Umlauf

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale warnt vor unberechtigten Forderungen
Ein Mahnbrief.
  • Eine Kanzlei namens Schmidt und Kollegen aus München verschickt derzeit betrügerische Forderungsschreiben.
  • Betroffene haben sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ angemeldet.
  • Die Verbraucherzentrale rät, sich nicht einschüchtern zu lassen und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen.
Off

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit massenweise Anfragen zu einem Forderungsschreiben der Kanzlei Schmidt und Kollegen für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die Empfänger sollen mittels Lastschrift rund 290 Euro bezahlen. Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit „Vorgerichtliche Mahnung“. Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat. Dieses kann allerdings nur per Fax oder QR-Code eingereicht werden. Die Verbraucherzentrale rät, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale www.inkasso-check.de können Inkassoforderungen kostenlos überprüft werden.  

Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ zustande gekommen. Die Kanzlei droht damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher, Pfändung der Bezüge und weitere Schreckensszenarien einzuleiten. „Das sind leere Drohungen. Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält. Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen.“

Die Schreiben weisen einige Ungereimtheiten auf. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden. Damit sollen Betroffene davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, wird darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben.

Empfänger von Inkassoschreiben können auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.inkasso-check.de kostenlos überprüfen, ob eine Inkasso-Forderung zu Recht besteht und ob die Höhe der Kosten gerechtfertigt ist. Hier gibt es außerdem Informationen, wie man unseriöse Inkassoforderungen entlarven kann.

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp. Eine telefonische Erstberatung findet montags, mittwochs und donnerstags unter (06131) 28 48 120 in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr statt.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.