Gericht untersagt hohe Neukundenpreise eines Grundversorgers

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale begrüßt Entscheidung des Landgerichts Frankfurt
Justitia Gericht Urteil Recht
  • Wer nach unzulässiger Beendigung seines Energieversorgungsvertrags in der Ersatzversorgung des Grundversorgers mit teureren Preisen versorgt wird als die Bestandskunden in der Grundversorgung, sollte sich wehren.
  • Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, ihren Energieverbrauch in der überteuerten Ersatzversorgung genau zu notieren, um bei entsprechenden Gerichtsurteilen Schadenersatz fordern zu können.
  • Ein erster Beschluss im Eilverfahren des Landgerichts Frankfurt untersagt überteuerte Neukundenpreise.
Off

Das Landgericht Frankfurt hält unterschiedliche Preise des Grundversorgers Mainova für Neukunden und Bestandskunden offensichtlich für unzulässig (Az. 03-06 O 6/22) und untersagt die Aufspaltung bis auf Weiteres.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt die Entscheidung und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Die Formulierungen in den einschlägigen Gesetzen sind eindeutig. Deutlich höhere Preise für Kunden, die in die Ersatzversorgung gefallen sind, als für Bestandskunden in der allgemeinen Grundversorgung, halten wir gesetzlich für ausgeschlossen“, so Fabian Fehrenbach, Referent Energierecht der Verbraucherzentrale.

Der Energieversorger Lichtblick ist mit Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen mehrere Grundversorger in Deutschland vorgegangen, um insbesondere gegen die extrem überzogenen Preise für Kunden, die in die Ersatzversorgung gefallen sind, vorzugehen. Mit einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt verzeichnet der Versorger jetzt einen ersten Erfolg. „Die Bewertung dieser Rechtsfragen sind sehr in unserem Sinne, denn sie klären auch wichtige Verbraucherrechte,“ so Fehrenbach. „Erfreulich ist, dass es auch Energieversorgungsunternehmen gibt, die die Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen in dieser Angelegenheit teilen.“

Informationen für Betroffene bietet die Verbraucherzentrale in zwei Web-Seminaren „Preisexplosion auf dem Strom- und Gasmarkt – Meine Rechte“ am 28. Februar und am 02. März 2022. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen können online erfolgen unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp.

Informationen zum Nachlesen gibt es darüber hinaus hier.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWi Logo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!