Angebote für Wärmepumpen richtig verstehen und bewerten

Pressemitteilung vom
Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet neuen Wärmepumpen-Angebots-Check an
Mann arbeitet an Wärmepumpe
  • Vollständige und detaillierte Angebote sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage vor dem Einbau einer Wärmepumpe.
  • Die Energieberatung der Verbraucherzentrale erklärt und bewertet Angebote im Rahmen eines neuen Beratungsformats.
  • Ratsuchende erhalten eine Video-Beratung und danach eine schriftliche Ergebnisübersicht.
Off

Nach den vielfältigen Diskussionen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz – fälschlicherweise oft Heizungsgesetz genannt – ist die Verunsicherung der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nach wie vor groß. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Einbau von Wärmepumpen im Gebäudebestand. Klar ist, dass Wärmepumpen zukünftig aufgrund ihrer hohen Effizienz eine tragende Rolle in der Gebäudebeheizung spielen werden. Da Wärmepumpen allerdings auch nach Abzug der Förderung in der Regel immer noch deutlich teurer in der Anschaffung sind als Öl- oder Gaskessel, ist eine sorgfältige Angebotsauswahl wichtig. Viele Verbraucher:innen tun sich jedoch sehr schwer damit, alle Details eines vorgelegten Angebots für eine Wärmepumpe zu verstehen und zu bewerten. Häufig bestehen diese Angebote aus zehn und mehr Seiten gefüllt mit technischen Fachbegriffen, mit denen ein:e Hausbesitzer:in meist überfordert ist. 

Hier will die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem neuen Wärmepumpen-Angebots-Check für mehr Transparenz und Verständnis sorgen. Nur so kann die passende Investitions-Entscheidung getroffen werden. „Wir prüfen dabei, ob alle wichtigen Details enthalten sind und erklären diese im Rahmen einer Videoberatung. Gleichzeitig weisen wir auf wichtige Punkte hin, die eventuell fehlen“, erklärt Hans Weinreuter, Fachbereichsleiter für Energie und Bauen bei der Verbraucherzentrale. Da Wärmepumpen sensibler auf Planungs- und Ausführungsfehler reagieren als Öl- oder Gaskessel, ist gerade die Vollständigkeit von Angeboten nicht nur im Hinblick auf die Gesamtkosten relevant, sondern auch für einen effizienten Betrieb. Was hin und wieder bei Angeboten unter den Tisch, fällt sind zum Beispiel die raumweise Heizlastberechnung, der hydraulische Abgleich, der eventuell notwendige Austausch einzelner Heizkörper oder auch die Entsorgung der Altanlage. 

  • Der Ablauf eines solchen Wärmepumpen-Angebots-Checks sieht wie folgt aus:
    Ratsuchende füllen eine Datenbogen aus, der die Ausgangssituation im Gebäude abbildet und schicken diesen zusammen mit dem zu prüfenden Angebot per Mail an 
    wp-angebote@vz-rlp.de 
  • Die Energieberatung wertet die Unterlagen aus und vereinbart mit der/dem Verbraucher:in einen Termin für eine Videoberatung, bei der die Details erläutert werden. 
  • Anschließend erhalten Ratsuchende zwei PDF-Dokumente zurück: das mit Markierungen versehene Angebot und einen tabellarischen Überblick über die wichtigsten technischen Daten des Angebots und deren Bewertung.

Der Datenbogen sowie weitere Informationen rund um die Heizungserneuerung findet man auf der Internetseite der Energieberatung.

Dank der finanziellen Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium und das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Energie, Umwelt und Mobilität ist dieses neue Angebot kostenlos für die Verbraucher:innen.


VZ-RLP
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität:

Logo BmWiLogo Ministerium Klimaschutz, Umweltschutz, Energie und Mobilität rlp

 

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.