Preiserhöhung trotz Preisgarantie?

Pressemitteilung vom
Was Strom- und Gaskunden tun können. Energierechtstipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Frau steht mit Rechnung am Stromzähler.



 

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Viele Strom- oder Gasanbieter locken neue Kundinnen und Kunden mit Zauberworten wie „Neukundenbonus“, „Sofortbonus“ oder mit einer verheißungsvollen „Preisgarantie“. „Vielen ist nicht bekannt, dass der Strompreis in Deutschland aus mehreren Bestandteilen besteht und sich Garantien oft nur auf einen Teil des Preises beziehen“, so Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Die Anbieter erläutern das meist allenfalls in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen – dem sogenannten Kleingedruckten.“ Ändern Anbieter den vereinbarten Energiepreis trotz Garantie mit fadenscheinigen Begründungen, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht.

Dieses Sonderkündigungsrecht ist gesetzlich verankert und besteht bei jeder Preiserhöhung. Kündigt der Strom- oder Gasversorger während des laufenden Vertrages eine Preiserhöhung an, empfiehlt die Verbraucherzentrale diese genau zu prüfen, um bei Bedarf zeitnah kündigen zu können.

Die Expert:innen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beantworten Fragen rund um Strom- und Gasrechnungen, Energieverträge und Vertragsbedingungen. Die Beratung kostet 20 Euro. Eine Terminvereinbarung unter Telefon (06131) 28 48 0, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter ist erforderlich. Die Anschriften der Beratungsstellen sind hier zu finden.

Informationen bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite

VZ-RLP

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