Digitale Wissenshäppchen zu Handwerkerleistungen

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale informiert, was zu beachten ist
Ein Teller Nudeln und ein Laptop sind zu sehen.
Off

Verstopftes Rohr, defekte Waschmaschine oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen ist die schnelle Hilfe einer Fachkraft gefragt. Doch nicht bei jeder Reparatur läuft alles zur Zufriedenheit der Kundschaft. Und auch bei Malerarbeiten, beim Fliesenlegen, bei Elektrotechnik und Co. kann es Probleme geben. Was ist zu tun, wenn Termine nicht eingehalten, die Kosten überschritten oder die Arbeiten mangelhaft ausgeführt wurden?

In einer digitalen Mittagspause informiert Nicole Schlegel von der Verbraucherzentrale darüber, was es bei der Auftragsvergabe zu beachten gilt, welche Rechte man bei Mängeln hat und wie eine überhöhte Rechnung reklamiert werden kann.

Das Lunch & Learn „Handwerkerverträge: Vom Auftrag bis zur Rechnung“ findet am Mittwoch, 20. Juli um 12.30 Uhr statt und dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzugang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.

Das Lunch & Learn-Format der Verbraucherzentrale

In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Expertinnen und Experten der Verbraucherzentrale zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Diese gemeinsame Mittagspause können Interessierte nutzen, um Tipps, einfache Anleitungen oder Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ganz unterschiedlichen Themen an die Hand zu bekommen. Nach einem kurzen Input bleibt auch Zeit für Fragen. Die Verbraucherzentrale „serviert“ jeden dritten Mittwoch im Monat um 12:30 Uhr ein Lunch & Learn.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauft

Amazon darf Kunden nach einer Kontosperrung nicht den Zugriff auf erworbene E-Books, Filme, Hörbücher und Musik verwehren. Wir helfen Betroffenen mit einem Musterbrief.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Zwei Hände auf der Tastatur eines aufgeklappten Laptops, auf dem Display eine Phishing-Mail mit AOK-Bezug

Neue Gesundheitskarte: Betrugsversuche mit Phishing-Mails

Im Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW sind betrügerische E-Mails aufgetaucht, die angeblich von der AOK kommen. Man soll eine neue Gesundheitskarte beantragen, weil mit der alten keine Kosten mehr übernommen würden. Die Behauptung ist gelogen!