Der Weg zum Pflegegrad

Pressemitteilung vom
Der digitale Wissenshappen in der Mittagspause
Ein Teller Nudeln und ein Laptop sind zu sehen.
  • Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversi-cherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
  • Dazu müssen sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Da-nach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
  • In einer digitalen Mittagspause informiert die Verbraucherzen-trale über den Weg zum Pflegegrad.
Off

Wer Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad beantragen. Anschießend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen.

Auf dem Weg zum Pflegegrad haben pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen viele Fragen. Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale, Gisela Rohmann, informiert am Mittwoch 19. Januar um 12.30 Uhr in einer digitalen Mittagspause über alles Wissenswerte. Sie erläutert den Weg zum Pflegegrad von der Antragstellung über die Be-gutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Die Veranstaltung dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung Interessierte können sich  hier anmelden. Fragen können bereits bei der An-meldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzu-gang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.

Das Lunch & Learn-Format der Verbraucherzentrale

In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Exper-tinnen und Experten der Verbraucherzentrale zu brandaktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Diese gemeinsame Mittagspause können Interessierte nutzen, um eine einfache Anleitung oder eine Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ganz unterschiedlichen Themen an die Hand zu bekommen. Nach einem kurzen Input bleibt außerdem Zeit für Fragen. Die Verbraucherzentrale „serviert“ jeden dritten Mittwoch im Monat um 12:30 Uhr ein Lunch & Learn.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.