- Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversi-cherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
- Dazu müssen sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Da-nach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.
- In einer digitalen Mittagspause informiert die Verbraucherzen-trale über den Weg zum Pflegegrad.
Wer Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad beantragen. Anschießend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen.
Auf dem Weg zum Pflegegrad haben pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen viele Fragen. Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale, Gisela Rohmann, informiert am Mittwoch 19. Januar um 12.30 Uhr in einer digitalen Mittagspause über alles Wissenswerte. Sie erläutert den Weg zum Pflegegrad von der Antragstellung über die Be-gutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Die Veranstaltung dauert ca. 30 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung Interessierte können sich hier anmelden. Fragen können bereits bei der An-meldung oder im Live-Chat gestellt werden.
Für die Teilnahme werden ein Computer bzw. Laptop mit Internetzu-gang und ein Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Als Browser sollte Firefox, Google Chrome oder Microsoft Edge verwendet werden.
Das Lunch & Learn-Format der Verbraucherzentrale
In halbstündigen Wissens-Häppchen zur Mittagszeit informieren Exper-tinnen und Experten der Verbraucherzentrale zu brandaktuellen, verbraucherrelevanten Themen. Diese gemeinsame Mittagspause können Interessierte nutzen, um eine einfache Anleitung oder eine Hilfestellung zur Selbsthilfe zu ganz unterschiedlichen Themen an die Hand zu bekommen. Nach einem kurzen Input bleibt außerdem Zeit für Fragen. Die Verbraucherzentrale „serviert“ jeden dritten Mittwoch im Monat um 12:30 Uhr ein Lunch & Learn.
VZ-RLP