- Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben dazu viele Fragen.
- In zwei Web-Seminaren informiert die Verbraucherzentrale über alles Wissenswerte.
Irgendwann kommen viele ältere Menschen an einen Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und sie werden pflegebedürftig. Wer dann Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen. Anschießend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen. Sowohl die Bewertung des Pflegegrades anhand von Punkten als auch die Leistungen der Pflegeversicherung sind für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit vielen Fragen verbunden.
Der Weg zum Pflegegrad
Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Gisela Rohmann, erläutert in einem Web-Seminar den Weg zum Pflegegrad. Vom Antrag, über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Das Web-Seminar „Der Weg zum Pflegegrad“findet am Mittwoch, den 11. September um 16.00 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Informationen rund um die Einstufung in einen Pflegegrad bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Pflege in einem Pflegeheim - Pflegebedürftige Menschen können viele verschiedene Leistungen von der Pflegversicherung erhalten. Die Höhe der Leistungen richtet sich oft nach dem festgestellten Pflegegrad.
Einen Überblick über die Leistungen der Pflegeversicherung gibt die Verbraucherzentrale in einem weiteren Webseminar am Mittwoch, den 18. September 2024 um 16:00 Uhr. Das Webseminar „Die Leistungen der Pflegeversicherung“ dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldung
Interessierte können sich hier für das Seminar anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.
VZ-RLP
Gefördert durch