- Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben zum Verfahren viele Fragen.
- In einem Web-Seminar informiert die Verbraucherzentrale über alles Wissenswerte.
Irgendwann kommen viele ältere Menschen an einen Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können – sie werden pflegebedürftig. Wer dann Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen. Anschießend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen. Sowohl die Begutachtung selbst als auch die Bewertung des Pflegegrades anhand von Punkten sind für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit vielen Fragen verbunden.
Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Gisela Rohmann, erläutert in einem Web-Seminar den Weg zum Pflegegrad - vom Antrag, über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Das Web-Seminar „Der Weg zum Pflegegrad“ findet am Donnerstag, den 05. Oktober um 17.00 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.
Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp für das Seminar anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.
Informationen rund um die Einstufung in einen Pflegegrad bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.
VZ-RLP
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