Der Weg zum Pflegegrad

Pressemitteilung vom
Web-Seminar der Verbraucherzentrale am 5. Oktober
Auflistung der einzelnen Pflegegrade mit Erläuterungen
  • Pflegebedürftige Menschen können Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn für sie ein Pflegegrad festgestellt wurde.
  • Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben zum Verfahren viele Fragen.
  • In einem Web-Seminar informiert die Verbraucherzentrale über alles Wissenswerte.
Off

Irgendwann kommen viele ältere Menschen an einen Punkt, an dem sie den Alltag nicht mehr alleine bewältigen können – sie werden pflegebedürftig. Wer dann Pflegegeld oder andere Pflegeleistungen erhalten will, muss einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen. Anschießend prüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes, welcher Pflegegrad vorliegt. Erst danach entscheidet die Pflegekasse über die Leistungen. Sowohl die Begutachtung selbst als auch die Bewertung des Pflegegrades anhand von Punkten sind für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen mit vielen Fragen verbunden.

Die Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Gisela Rohmann, erläutert in einem Web-Seminar den Weg zum Pflegegrad - vom Antrag, über die Begutachtung bis zur Entscheidung der Pflegekasse. Das Web-Seminar „Der Weg zum Pflegegrad“ findet am Donnerstag, den 05. Oktober um 17.00 Uhr statt und dauert ca. 60 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Interessierte können sich unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp für das Seminar anmelden. Fragen können bereits bei der Anmeldung oder im Live-Chat gestellt werden.

Informationen rund um die Einstufung in einen Pflegegrad bietet die Verbraucherzentrale auch auf ihrer Internetseite.

VZ-RLP

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Gefördert durch:

Logo Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration RLP

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.
Grafik zu Abogebühren trotz Kündigung bei AlleAktien

Trotz Kündigung: AlleAktien zieht weiterhin Geld ein

Verbraucher:innen berichten, dass das Aktienanalyse-Unternehmen AlleAktien teilweise Gebühren für nie abgeschlossene oder längst gekündigte Premium-Mitgliedschaften einziehe. Das können Betroffene tun.