In Zukunft barrierefrei – Unser Beratungsangebot für Sie

Stand:
Unsere Architektinnen und Architekten beraten Sie rund um barrierefreies Planen, Bauen und Modernisieren von Häusern und Wohnräumen.
  • Die Landesberatungsstelle barrierefreies Wohnen und Bauen ist die erste Anlaufstelle für alle, die ein Haus planen oder bauen, eine Immobilie erwerben oder modernisieren möchten.
  • Egal, in welcher Lebensphase Sie sind, egal ob Neubau oder Altbau: Barrierefreiheit ist ein Gewinn für alle .
  • Lassen Sie sich von unseren Architektinnen und Architekten kostenlos beraten.
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Eine Familie liegt auf dem Fußboden udn schaut nach oben in die Kamera.

Barrierefreies Wohnen bedeutet Lebensqualität und Komfort - unabhängig vom Alter. Eine stufenlose Eingangstür erleichtert den Eintritt in die Wohnung nicht nur für gehbehinderte Menschen, sondern auch für Familien mit dem Kinderwagen. Barrierefreies Bauen und Modernisieren ist eine Investition in die Zukunft und kann ein langes, selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen. Egal ob es sich um einen Neu- oder Umbau handelt, die Landesberatungsstelle ist für Sie da.

Wir bieten:

Persönliche Beratungsgespräche

Sie erreichen uns per Telefon unter 06 131 - 28 48 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de.

 

Unsere Beratungsorte finden Sie in

 

Karte von Rheinland-Pfalz mit allen Beratungsorten der Landesberatungsstelle

Bad Kreuznach

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Daun

Ingelheim

Kaiserslautern

Koblenz

Ludwigshafen

Mainz

Neuwied

Pirmasens

Saarburg

Speyer

Trier

Wittlich

Wörrstadt

Telefonische Kurzberatung

Telefon: 0 61 31 - 28 48 71.

Sprechzeiten sind montags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 13.00 Uhr.

Schriftliche Beratung

Landesberatungsstelle
Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz

Telefax: 0 61 31 - 28 48 74

E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Seminare und Vorträge

Für Baugemeinschaften, Hochschulen, Schulen, Handwerkskammern und andere interessierte Gruppen bieten die Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle kostenfreie Vorträge, Aktionen, Workshops und Seminare  an.

Unsere Themen:

  • Basiswissen Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit in Wohngebäuden
  • Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden
  • Barrierefreiheit und Demenz


Gerne stellen wir Ihnen auch einen Vortrag nach Ihrem individuellen Bedarf zusammen. Sprechen Sie uns an.

Sie erreichen uns per Telefon unter 0 61 31 - 28 48 71 sowie per E-Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de.

Kontaktaufnahme und Anmeldung zur Beratung
Telefon: 0 61 31 - 28 48 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr)
E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Unsere Beraterinnen und Berater  

  • unterstützen Sie bei der Planung eines barrierefreien Hauses oder einer Wohnung
  • analysieren Ihre individuelle Wohnprobleme und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen
  • informieren zu entstehenden Kosten, zu Fördermitteln und zur Finanzierung
  • sind Architektinnen und Architekten, die Sie fachkundig und firmenneutral kostenlos beraten.

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.