In Zukunft barrierefrei – Unser Beratungsangebot für Sie

Stand:
Unsere Architektinnen und Architekten beraten Sie rund um barrierefreies Planen, Bauen und Modernisieren von Häusern und Wohnräumen.
  • Die Landesberatungsstelle barrierefreies Wohnen und Bauen ist die erste Anlaufstelle für alle, die ein Haus planen oder bauen, eine Immobilie erwerben oder modernisieren möchten.
  • Egal, in welcher Lebensphase Sie sind, egal ob Neubau oder Altbau: Barrierefreiheit ist ein Gewinn für alle .
  • Lassen Sie sich von unseren Architektinnen und Architekten kostenlos beraten.
Off

Eine Familie liegt auf dem Fußboden udn schaut nach oben in die Kamera.

Barrierefreies Wohnen bedeutet Lebensqualität und Komfort - unabhängig vom Alter. Eine stufenlose Eingangstür erleichtert den Eintritt in die Wohnung nicht nur für gehbehinderte Menschen, sondern auch für Familien mit dem Kinderwagen. Barrierefreies Bauen und Modernisieren ist eine Investition in die Zukunft und kann ein langes, selbstbestimmtes Wohnen ermöglichen. Egal ob es sich um einen Neu- oder Umbau handelt, die Landesberatungsstelle ist für Sie da.

Wir bieten:

Persönliche Beratungsgespräche

Sie erreichen uns per Telefon unter 06 131 - 28 48 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de.

 

Unsere Beratungsorte finden Sie in

 

Karte von Rheinland-Pfalz mit allen Beratungsorten der Landesberatungsstelle

Bad Kreuznach

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Daun

Ingelheim

Kaiserslautern

Koblenz

Ludwigshafen

Mainz

Neuwied

Pirmasens

Saarburg

Speyer

Trier

Wittlich

Wörrstadt

Telefonische Kurzberatung

Telefon: 0 61 31 - 28 48 71.

Sprechzeiten sind montags, mittwochs und donnerstags von 10.00 bis 13.00 Uhr.

Schriftliche Beratung

Landesberatungsstelle
Barrierefrei Bauen und Wohnen
Seppel-Glückert-Passage 10
55116 Mainz

Telefax: 0 61 31 - 28 48 74

E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Seminare und Vorträge

Für Baugemeinschaften, Hochschulen, Schulen, Handwerkskammern und andere interessierte Gruppen bieten die Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle kostenfreie Vorträge, Aktionen, Workshops und Seminare  an.

Unsere Themen:

  • Basiswissen Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit in Wohngebäuden
  • Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden
  • Barrierefreiheit und Demenz


Gerne stellen wir Ihnen auch einen Vortrag nach Ihrem individuellen Bedarf zusammen. Sprechen Sie uns an.

Sie erreichen uns per Telefon unter 0 61 31 - 28 48 71 sowie per E-Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de.

Kontaktaufnahme und Anmeldung zur Beratung
Telefon: 0 61 31 - 28 48 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr)
E-Mail: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Unsere Beraterinnen und Berater  

  • unterstützen Sie bei der Planung eines barrierefreien Hauses oder einer Wohnung
  • analysieren Ihre individuelle Wohnprobleme und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen
  • informieren zu entstehenden Kosten, zu Fördermitteln und zur Finanzierung
  • sind Architektinnen und Architekten, die Sie fachkundig und firmenneutral kostenlos beraten.

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.