In Zukunft barrierefrei – Unsere Beratungsorte

Stand:
Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät Sie in verschiedenen Beratungsstellen rund um barrierefreies Planen, Bauen und Modernisieren von Häusern und Wohnräumen.
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Eine vorherige Terminvereinbarung für eine persönliche Beratung ist notwendig. Sie erreichen uns bei Fragen oder zur Terminvereinbarung unter Telefon: (06131) 28 48 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr) oder per Email: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Wir sind auch per Telefon oder E-Mail für Sie da und kümmern uns um Ihre individuellen Anliegen.

Unsere Beratungsorte:

Karte von Rheinland-Pfalz mit allen Beratungsorten der Landesberatungsstelle

Bad Kreuznach

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Daun

Ingelheim

Kaiserslautern

Koblenz

Ludwigshafen

Mainz

Neuwied

Pirmasens

Saarburg

Speyer

Trier

Wittlich

Wörrstadt

Zusätzlich bieten wir auch Vor-Ort Beratungen an.

Terminvereinbarung unter Telefon: (06131) 24 84 71 (Mo, Mi, Do 10 bis 13 Uhr) oder per Email: barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen ist ein Projekt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Kooperationspartner die Architektenkammer.

Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

Logo Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und DigitalisierungLogo Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und WohnenLogo Architektenkammer RLP

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.