Unser Leitgedanke

Stand:
Barrierefreiheit fängt im Kopf an!
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Man ist nie zu jung, um präventiv und nachhaltig zu handeln. Man muss nur umdenken und die Barrierefreiheit im Blick behalten. Denn Barrierefreiheit fängt im Kopf an!

Frau mit Brille guckt fragend nach oben.

Die Erfahrung zeigt:  Viele Menschen setzen sich erst mit dem Thema „Barrierefreiheit“ auseinander, wenn sie selbst eine körperliche Beeinträchtigung haben. Aber barrierefrei Wohnen bedeutet viel mehr:  Lebensqualität, Komfort und Sicherheit für jeden von uns – in jeder Lebensphase, unabhängig von Alter oder Beeinträchtigung.

Wie schön ist es, wenn auch die kleinen Kinder aus dem bodentiefen Fenster schauen können, um das Leben draußen zu beobachten. Wie komfortabel ist es, wenn man Einkaufstüten oder die Post im Eingangsbereich auf einer erhöhte Ablage ablegen, den Kinderwagen ohne Macken am Türrahmen durch die breitere Eingangstür schieben oder mit einem vollen Frühstückstablett in der Hand ohne zu stolpern durch die schwellenlose Terrassentür gehen kann.

Eine plötzliche Beeinträchtigung wirft die meisten Menschen aus der Bahn. In dieser Situation sind die Betroffenen oft zu überlastet, um Änderungen oder Umbauten anzugehen und umzusetzen. Wer aber frühzeitig seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei anpasst oder barrierefrei neu baut, kann das komfortable Wohnen lange genießen und sorgt für ein selbstbestimmtes Wohnen in der Zukunft. 

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
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Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.