Unser Leitgedanke

Stand:
Barrierefreiheit fängt im Kopf an!
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Man ist nie zu jung, um präventiv und nachhaltig zu handeln. Man muss nur umdenken und die Barrierefreiheit im Blick behalten. Denn Barrierefreiheit fängt im Kopf an!

Frau mit Brille guckt fragend nach oben.

Die Erfahrung zeigt:  Viele Menschen setzen sich erst mit dem Thema „Barrierefreiheit“ auseinander, wenn sie selbst eine körperliche Beeinträchtigung haben. Aber barrierefrei Wohnen bedeutet viel mehr:  Lebensqualität, Komfort und Sicherheit für jeden von uns – in jeder Lebensphase, unabhängig von Alter oder Beeinträchtigung.

Wie schön ist es, wenn auch die kleinen Kinder aus dem bodentiefen Fenster schauen können, um das Leben draußen zu beobachten. Wie komfortabel ist es, wenn man Einkaufstüten oder die Post im Eingangsbereich auf einer erhöhte Ablage ablegen, den Kinderwagen ohne Macken am Türrahmen durch die breitere Eingangstür schieben oder mit einem vollen Frühstückstablett in der Hand ohne zu stolpern durch die schwellenlose Terrassentür gehen kann.

Eine plötzliche Beeinträchtigung wirft die meisten Menschen aus der Bahn. In dieser Situation sind die Betroffenen oft zu überlastet, um Änderungen oder Umbauten anzugehen und umzusetzen. Wer aber frühzeitig seine Wohnung oder sein Haus barrierefrei anpasst oder barrierefrei neu baut, kann das komfortable Wohnen lange genießen und sorgt für ein selbstbestimmtes Wohnen in der Zukunft. 

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
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Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
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Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.