Barrierefrei im Wohnbereich

Stand:
Hier geben wir einen kurzen Überblick, wie der Wohnbereich barrierefrei gestaltet werden kann.
Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen
Off

Wie gestalte ich den Eingangsbereich und die Diele barrierefrei?

Flure innerhalb einer Wohnung sollten nach DIN 18040 Teil 2 120 cm, für Menschen im Rollstuhl 150 cm breit sein. Hauseingangs- und Wohnungstüren sollten eine lichte Durchgangsbreite von 90 cm, Innentüren mindestens 80 cm (besser 90 cm) aufweisen. Dieses Maß hat sich in der Praxis bewährt. Ein Abstellplatz für den Rollstuhl im Eingangsbereich eines Gebäudes oder vor einer Wohnung sollte zum Umsetzen vom Straßenrollstuhl auf den Zimmerrollstuhl und zum Aufladen der Batterie vorhanden sein.

Der Flächenbedarf beträgt 180 cm x 150 cm. Der Raum sollte gut belüftet sein. Vor dem Abstellplatz ist die gleiche Bewegungsfläche vorzusehen. Eine Überlagerung der Bewegungsflächen ist zulässig.

Abstellräume

Bewegungsflächen in Abstellräumen sollten vor Wänden und vor Einrichtungen, wie zum Beispiel Regalen oder Schränken, mindestens 90 cm, für Menschen im Rollstuhl 150 cm breit und 150 cm tief sein. Türen sollten nach außen aufschlagen und Lichtschalter von außen zu bedienen sein.

Schlafräume

Schlafräume sollten so gestaltet werden, dass ein Bett einzeln aufgestellt werden kann und dann von drei Seiten zugänglich ist. Zu einer Längsseite und an der Vorderseite des Bettes sollten ausreichende Bewegungsflächen vorhanden sein. Im Falle einer Erkrankung wird dadurch die Pflege erleichtert.

Erfahrene Architektinnen und Architekten beraten Sie kostenlos und firmenneutral zum Thema: "Barrierefreies Bauen und Wohnen". Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten in den Beratungsorten.

 

 

Ratgeber-Tipps

Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.