Digital-TV in HD-Qualität: die verbraucherunfreundliche Strategie HD+

Stand:
ARD und ZDF bieten all ihre Programme - Das ERSTE, ZDF, 3 Sat, die "Dritten", Kika und die Digitalkanäle wie Tagesschau24.de, Einfestival, ZDFneo etc. - grundsätzlich unverschlüsselt an. Gleiches gilt auch für den deutsch-französischen Gemeinschaftssender arte.
Mann vor dem Fernseher
Off

Die HD-Versionen der Öffentlich-Rechtlichen lassen sich mit allen HD-Sat-Receivern ohne zusätzliche Kosten nutzen. Mit HD-Sat-Receiver aber auch alle Sender empfangen werden, die nicht in HD, sondern nur in Standardqualität (SD-Qualität) verbreitet werden.

HD Astra

Die Programme der RTL- und der ProSieben.Sat1-Gruppen sowie eine Reihe anderer Sender strahlen ihre HD-Versionen allerdings nur verschlüsselt aus. Dies erfolgt beim Satellitenempfang über den Pay-TV Anbieter HD+.

HD+ ist seit 2009 auf dem Markt, es handelt sich hierbei um eine Tochter des Satellitennetzbetreibers SES ASTRA.

Über HD+  werden etwas mehr als 20 Privatsender in HD-Qualität verbreitet, sowie einige Sender in UHD.

Wer auf die HD-Versionen dieser werbefinanzierten Privatsender Wert legt, muss auf spezielle Eigenschaften des Sat-Receivers, erkennbar am Logo der einzelnen Anbieter. Inzwischen haben auch einige Anbieter entsprechende Apps zur Entschlüsselung integriert.

CI-Modul

Alternativ ist auch die Verwendung eines CI+-Moduls möglich.

Der HD-Empfang der Sender, die über die Platform verbreitet werden, ist nach Erstkauf zunächst für einige Monate kostenfrei. Anschließend verlangt der Anbieter für die Verlängerung aktuell 79 Euro pro Jahr, bzw. 8,75 Euro pro Monat.

Auf diese kostenpflichtige Verlängerung kann man allerdings problemlos verzichten, wenn man zu den unverschlüsselt ausgestrahlten SD-Versionen der "Privaten" wechselt.

HD-Sat-Receiver werden oft auch in Kombination mit einem Festplattenrecorder angeboten, der entweder direkt eingebaut ist oder per USB-Kabel angeschlossen werden kann (PVR ready - Private Video Recording). Dabei ist bei Aufzeichnung und Wiedergabe der verschlüsselten HD-Programme mit verbraucherunfreundlichen Nutzungseinschränkungen zu rechnen. So können aufgezeichnete Programme in der Regel nicht vorgespult werden. Auch kann die Aufzeichnung eines HD-Programms vom Sender völlig unterbunden sein.

Auch hier ist der Wechsel auf die unverschlüsselt verbreiteten SD-Versionen eine interessante Alternative: sie können ohne Einschränkungen aufgezeichnet und wiedergegeben werden.

Die Verbraucherzentrale spricht sich gegen die Verschlüsselung werbefinanzierter Vollprogramme aus, unabhängig vom Übertragungsstandard (HD bzw. SD) und vom Übertragungsweg (Terrestrik, Kabel, Satellit, Internet).

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.