Freiwillige Angaben

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Die Erstellung von Profilen nützt Unternehmen, die die gesammelten Informationen wirtschaftlich verwerten können. Mit den gewonnenen Details zu Konsumgewohnheiten und zur Lebensführung kann zum Beispiel Werbung besser auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten werden.
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Die Erstellung von Profilen nützt Unternehmen, die die gesammelten Informationen wirtschaftlich verwerten können. Mit den gewonnenen Details zu Konsumgewohnheiten und zur Lebensführung kann zum Beispiel Werbung besser auf die persönlichen Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten werden. An vielen Stellen im Netz wird man direkt zu persönlichen Verhältnissen und Vorlieben befragt – sei es bei der Anmeldung für einen Dienst oder im Rahmen von Meinungsumfragen oder Marktforschung.

Auch beim Online-Shopping werden Verbraucherinnen und Verbraucher oftmals nicht nur nach einer Postanschrift gefragt, sondern zum Beispiel auch nach dem Geburtsdatum, nach einer Telefonnummer, nach dem Einkommen oder nach anstehenden Anschaffungen wie einem Computer oder PKW. Auf dem Bildschirm ist dabei meist kaum zu erkennen, dass solche Angaben völlig freiwillig sind. Die Bestellung kann in aller Regel auch ohne die Eingabe solch sensibler Informationen durchgeführt werden. Nur ein kleines Sternchen-Symbol am Rand eines Eingabefeldes weist auf eine Fußnote hin, die bestimmte Angaben als nicht verpflichtend kennzeichnet.

Gewinnspiele im Netz dienen vor allem dazu, Informationen über Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten. Beim Ausfüllen der entsprechenden Eingabemasken wird man aufgefordert, Fragen zum Einkaufsverhalten zu beantworten oder das Einverständnis für Werbung zu erteilen. Auch diese Eingaben sind meist freiwillig, was auf den ersten Blick nicht so erscheinen mag.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
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Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.