Buttonlösung
Seit dem 1. August 2012 sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vertragsschlüssen an mobilen Geräten grundsätzlich besser geschützt. Die wesentlichen Vertragsdetails müssen übersichtlich dargestellt werden. Zudem müssen die Anbieter durch ein deutlich gestaltetes Bestätigungsfeld im letzten Bestellschritt zu erkennen geben, dass ein kostenpflichtiges Angebot vorliegt. Ein Vertrag gilt als nicht geschlossen, wenn diese Felder keinen eindeutigen Hinweis tragen wie "jetzt kostenpflichtig bestellen".
Drittanbietersperre
Dennoch kann das versehentliche Anklicken solcher Felder weiterhin zu unerwünschten Abrechnungen führen. Wer sich gar nicht erst in die Gefahr eines ungewollten Abonnements begeben möchte, sollte bei seinem Mobilfunkanbieter eine sogenannte "Drittanbietersperre" setzen lassen. Damit wird jeder Versuch eines Diensteanbieters unterbunden, die Mobilfunkrechnung zu belasten.
Weitere Informationen und einen Musterbrief zur Drittanbietersperre gibt es auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Den Link zur Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz finden Sie in der rechten Spalte.
Lassen Sie an Ihrem Mobilfunkanschluss eine Drittanbietersperre einrichten, um sich vor ungewollten Abonnements zu schützen.