Mobile Zahlvorgänge

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Schon heute lässt sich vieles bequem und einfach per Smartphone bezahlen
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Schon heute lässt sich vieles bequem und einfach per Smartphone bezahlen, vor allem Fahrscheine im öffentlichen Personennahverkehr oder Online-Einkäufe über Apps. Voraussetzung für die Nutzung ist zumeist die Teilnahme an einem Zahlungssystem wie zum Beispiel Paypal oder mPass. Hier gilt es, die Zugangsdaten vor fremdem Zugriff zu schützen.

Der stationäre Einzelhandel setzt verstärkt auf das Bezahlen mittels NFC-Chips in Smartphones. NFC steht für Near Field Communication. Der Begriff bezeichnet eine drahtlose Technologie, bei der über kurze Distanzen hinweg Kontoinformationen zwischen Geräten ausgetauscht werden. Vor Ort im Handel oder im Restaurant kann gezahlt werden, indem man das Smartphone an ein entsprechendes Empfangsgerät hält. NFC ist noch umstritten. Bislang ist nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit das Verfahren für rechtswidrige Zahlungsvorgänge missbraucht werden kann.

Bei mobilen Bankgeschäften sollte ebenfalls besondere Sorgfalt angewandt werden. Zugangs- und Transaktionsnummern (PINs und TANs) sollten unabhängig voneinander aufbewahrt werden.

Befinden sich auf einem Gerät sowohl die Zugangs- als auch die Transaktionsnummern, können Fremde bei Verlust oder Diebstahl des Gerätes problemlos Überweisungen zu ihren eigenen Gunsten veranlassen. Trojanische Programme oder Phishing-Seiten versuchen Zugangs- und Transaktionsnummern auszuspähen. Aus diesem Grund sollte man keine unbekannten Links in Emails anklicken und trotz Aufforderung keine Bankdaten eingeben. Die Buchungen auf dem Konto sollten regelmäßig überprüft werden.

Tipps:
  • Lassen Sie sich vor einem Vertragsschluss trotz des kleinen Bildschirms nicht dazu verleiten, nicht alle wesentlichen Vertragsbedingungen durchzulesen.
  • Schützen Sie beim mobilen Zahlen oder bei mobilen Bankgeschäften Ihre Zugangsdaten und Transaktionscodes vor fremdem Zugriff.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
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Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.