Mobilfunk: Worauf Flüchtlinge bei Verträgen und Tarifen achten sollten

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Vorsicht vor zu schnellem Vertragsabschluss: Gerade Flüchtlinge müssen aufpassen, wozu und wie lang sie sich verpflichten.
Smartphone

Das Wichtigste in Kürze:

  • Laufzeitverträge werden meist für 24 Monate abgeschlossen: Sie müssen das monatliche Entgelt also 24 Monate lang zahlen.
  • Bei Prepaid empfiehlt sich ein gründlicher Vergleich der Angebote.
  • WLAN kann  die günstigste Variante sein.
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Für die meisten Flüchtlinge in Deutschland ist die Kommunikation über Smartphones sehr wichtig. So können sie die Kommunikation in Deutschland, aber auch den Kontakt zur Heimat aufrecht erhalten. Durch mangelnde Sprachkenntnisse schließen sie aber oft Verträge ab, deren Tarifmodelle nicht zu ihnen passen oder die ungewollte Geräte enthalten.

Generell gilt vor allem: Verstehen Sie etwas nicht, sollten Sie keinen Vertrag abschließen. Auf gar keinen Fall sollten Sie ungeprüft etwas unterschreiben, was Ihnen vorgelegt wird. Hier können betreuende Begleiter oder Übersetzer wichtige Hilfe leisten.

Was ist bei einem Laufzeitvertrag wichtig?

Mit einem Mobilfunktarif bekommen Sie einmal im Monat eine Rechnung über die Grundgebühr sowie die nutzungsabhängigen angefallenen Entgelte. In den Tarifen sind oft Flatrates enthalten. Danach entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten für eine bestimmte Nutzung, zum Beispiel für SMS, Anrufe ins deutsche Festnetz oder in bestimmte Mobilfunknetze.

Auslandsgespräche sind in den üblichen Flatrates jedoch nicht enthalten. Hierfür können Sie Auslandsoptionen hinzubuchen. Bei einer solchen Option sind Anrufe in bestimmte Länder entweder inklusive oder zumindest zu einem vergünstigten Minutenpreis möglich. Achten Sie bei der Auswahl darauf achten, welche Länder im Tarif enthalten sind. Es gibt eine Reihe von Anbietern, die sich auf Telefonate ins Ausland spezialisiert haben.

Internet-Flatrates enthalten bei Laufzeitverträgen meistens ein vorgegebenes Datenvolumen. Überschreiten Sie das dieses Datenvolumen, surfen Sie deutlich langsamer. Zusätzliche Kosten entstehen jedoch in der Regel nicht.

Gut zu wissen: Manche Tarife enthalten eine Datenautomatik. Dabei wird ein bestimmter Betrag hinzugebucht, wenn Sie Ihr Datenvolumen verbraucht haben. Hier sind die Kosten für nur wenig zusätzliches Datenvolumen oft verhältnismäßig hoch.

Laufzeitverträge werden meist über 24 Monate abgeschlossen. Sie müssen also über 24 Monate ein monatliches Entgelt zahlen. Erst nach Ablauf der 24 Monate können Sie kündigen.

Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist unbedingt einhalten. Sie darf nicht länger als einen Monat sein. Versäumen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Sie können ihn monatlich kündigen. Teilweise werden auch Laufzeitverträge angeboten, die nur einen Monat gelten. Diese können Sie jeden Monat kündigen. Allerdings ist der monatliche Grundpreis bei diesem flexiblem Tarifmodell auch etwas höher.

Manche Tarife beinhalten ein Smartphone, das über den Mobilfunkvertrag finanziert wird. Sie zahlen dann monatlich den Preis für den Tarif sowie die monatliche Rate für das Smartphone. Dadurch können die monatlichen Kosten schnell bei 40 Euro liegen. Daneben wird meist eine zusätzliche Anzahlung für das Smartphone fällig. Oft handelt es sich bei den Smartphones, die mit einem Vertrag angeboten werden, um neuere hochpreisige Modelle. Ältere Modelle gibt es dagegen schon für weitaus weniger Geld zu kaufen.

Prepaid: Alternative zu Laufzeitverträgen

Im Gegensatz zum Mobilfunkvertrag müssen Sie zunächst Geld auf ein Guthabenkonto einzahlen. Dieses Guthaben können Sie dann abtelefonieren. Ist es verbraucht, können Sie nicht mehr telefonieren, bis Sie wieder ein Guthaben aufgeladen haben. Mit diesem Modell haben Sie daher die beste Kostenkontrolle. Achten Sie daher darauf, dass Sie keine automatische Aufladung des Guthabens aktiviert haben.

Für Telefonate gelten Minutenpreise. Das Surfen im Internet wird nicht pro Minute, sondern pro Datenvolumen abgerechnet, sofern Sie keine Flatrate buchen. Vorteil bei dieser Variante: Es fällt keine feste monatliche Grundgebühr an. Sie können die Kosten kontrollieren und so Schulden und hohen Kosten vorbeugen. Aber auch bei Prepaid-Tarifen können Sie Internet-Flatrates buchen, die dann regelmäßige pauschale Kosten verursachen.

Gut zu wissen: Einige Prepaid-Anbieter haben sich auf Gespräche ins Ausland spezialisiert und bieten dazu besonders günstige Tarife. Hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich.

Günstig ins Ausland mit WLAN

WLAN-Netzwerke werden an vielen öffentlichen Orten angeboten. Sie können auch über das Internet telefonieren. Sind Sie mit einem WLAN-Netzwerk verbunden, entstehen dafür in der Regel keine weiteren Kosten.

Haben Sie also regelmäßigen Zugang zum WLAN, kann dies die günstigste Variante sein: Sie nutzen dann Ihren Mobilfunkvertrag gar nicht für Auslandsgespräche, sondern ausschließlich Apps oder "Voice Over IP", so dass keine laufenden Gesprächskosten anfallen. Allerdings wird Voice Over IP in einigen Tarifen ausgeschlossen. Achten Sie also darauf, wenn Sie einen Vertrag abschließen.

Darauf sollten Sie vor dem Abschluss achten und bei Zweifeln gezielt nachfragen:
  • Laufzeit des Vertrages: Wie lange binden Sie sich?
  • Wie hoch sind die monatlichen Kosten? Achtung: Hier fallen eventuell zusätzlich zum Grundpreis weitere Kosten an, etwa für Extra-Optionen oder Entgelte für Smartphones.
  • Ist der Vertrag überhaupt für den angestrebten Zweck geeignet? Wenn Sie hauptsächlich ins Ausland telefonieren, nutzt Ihnen eine Flatrate ins deutsche Netz wenig.
  • Ist eine Einmalzahlung fällig, wie etwa eine Anschlussgebühr?
  • Können Sie regelmäßig WLAN nutzen?

Änderungen im Telekommunikationsgesetz 2021

Am 1. Dezember 2021 ist die Novelle des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Damit verbessern sich Ihre Kund:innen im Bereich Telekommunikation. Dazu gehören:

  • Kürzere Kündigungsfristen bei automatischen Vertragsverlängerungen,
  • ein Minderungs- und Kündigungsrecht bei zu geringer Bandbreite,
  • Entschädigungen in verschiedenen Fällen und
  • mehr Transparenz.

Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.

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