Nutzerrechte

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Die auf Smartphones laufenden Hilfsprogramme (Apps) unterliegen rechtlichen Vorgaben. Diese müssen beachtet werden und durchsetzbar sein. Zu oft ist dies bei Apps nicht der Fall.
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Die auf Smartphones laufenden Hilfsprogramme (Apps) unterliegen rechtlichen Vorgaben. Diese müssen beachtet werden und durchsetzbar sein. Zu oft ist dies bei Apps nicht der Fall.

Dabei haben App-Anbieter bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten in Deutschland das deutsche Datenschutzrecht (Bundesdatenschutzgesetz, Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. Telemediengesetz (TMG)) zu beachten, sofern sie nicht einen Sitz oder eine datenverarbeitende Niederlassung in der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) haben. Für diese Anbieter gilt das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates, welches aufgrund der harmonisierenden Wirkung der Richtlinie 95/46/EG vergleichbare Mindeststandards haben muss.

Auch wenn die Anbieter von Apps zumeist das deutsche Datenschutzrecht zu beachten haben, ist die Durchsetzung der sich aus unserem Rechtssystem ableitenden Rechte gegenüber den häufig im Ausland ansässigen Unternehmen schwierig bis aussichtslos. Helfen können dabei unter Umständen nicht einmal die deutschen Datenschutzbehörden, da sich ihre Befugnisse auf die Unternehmen mit einem Sitz beziehungsweise einer Niederlassung in ihrem Hoheitsgebiet beschränken. Umso wichtiger ist es, sich bei der Nutzung von Apps genau zu überlegen, ob man bereit ist, seine persönlichen Daten Anbietern für die Nutzung einer App zu überlassen. Weicht eine App von den – nachfolgend aufgeführten – deutschen Datenschutzvorgaben ab, sollte die App nicht installiert werden.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

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