Wie wird gefördert?

Stand:
Die Riesterförderung besteht aus zwei Teilen - der Grundzulage und den Kinderzulagen sowie eventuellen Steuerersparnissen durch den Abzug von Sonderausgaben.
Off

Anspruch auf die Grundzulage haben sowohl unmittelbar als auch mittelbar Förderberechtigte.

Die Kinderzulage erhält der Zulageberechtigte für Sprösslinge, für die er Kindergeld bezieht - maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Nachwuchses.

Wichtig: Unabhängig von der tatsächlichen Kindergeldzahlung wird die Kinderzulage auf den Vertrag der Mutter überwiesen. Nur auf gemeinsamen schriftlichen Antrag der Ehepartner, der jährlich neu gestellt werden muss, kann die Kinderzulage auf den Vertrag des Vaters überwiesen werden.

Grund- und Kinderzulagen
Grundzulage je Förderberechtigtem175,00 Euro
Kinderzulage: Geburt des Kindes vor 2008185,00 Euro
Kinderzulage: Geburt des Kindes ab 2008300,00 Euro
Einmaliger Berufseinsteigerbonus1200,00 Euro

 

1) Im Jahr des Vertragsabschlusses darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Sonderausgabenabzug

Die gesamte Sparleistung - Eigenbeitrag plus Zulagen - kann von unmittelbar Förderberechtigten als Sonderausgabe zusätzlich mit der Einkommensteuererklärung für das jeweilige Beitragsjahr geltend gemacht werden. Sie beträgt pro Steuerpflichtigen, der unmittelbar förderberechtigt ist, maximal 2.100,00 Euro.

Das Finanzamt berücksichtigt die Höhe des Anspruchs auf Zulagen automatisch; im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung stellt der Fiskus fest, ob der Zulagenanspruch höher oder geringer als die sich ergebende Steuererstattung ist.

Eine Steuererstattung, die über den Anspruch auf Riester-Zulagen hinausgeht, wird ausgezahlt bzw. mit eventuellen Steuerschulden verrechnet.

Beispiel

Ein gut verdienender Single hat ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 52.500 Euro. Auf diese Summe müsste er für das Jahr 2020 eigentlich 13.852,15 Euro an Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen (Kirchensteuer wird im Folgenden nicht berücksichtigt).

In seinen Riestervertrag fließt der maximal mögliche Sparbeitrag in Höhe von 2.100,00 Euro. Dieser Gesamtsparbeitrag setzt sich zusammen aus 175,00 Euro Zulage und 1.925,00 Euro Eigenbeitrag.

Die 2.100 Euro können steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen auf 50.400,00 Euro. Auf diese Summe muss der Single aber im Jahr 2020 nur 12.974,39 Euro an Einkommenssteuer und Soli-Zuschlag zahlen. Die Differenz zur Situation ohne Riestervertrag beträgt 877,76 Euro.

Allerdings wird davon noch die Zulage abgezogen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Denn die Zulage in Höhe von 175,00 Euro fließt direkt in den Riestervertrag. Am Ende bekommt der Single in diesem Beispiel daher eine Steuererstattung in Höhe von 877,76 - 175,00 = 702,76 Euro.

Die Beträge für die Steuerpflicht wurden über den Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermittelt.

Ratgeber-Tipps

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2022/2023
Der aktuelle Steuer-Ratgeber führt einfach und leicht verständlich durch alle Steuerformulare und enthält viele…
Neues Wohnen im Alter
Die meisten Menschen möchten möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben, und es gibt mittlerweile viele,…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.