Welche Wahlleistungen im Krankenhaus gibt es?
Grundsätzlich sind Krankenhäuser zu einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung ihrer Patienten verpflichtet. Wie Ärzte können aber auch Krankenhäuser Selbstzahlerleistungen sog. Wahlleistungen anbieten. Das sind Leistungen, die über den normalen Umfang der allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen und die ein Patient freiwillig wählen kann. Sie sind nicht verpflichtet, mehrere Wahlleistungen zu kombinieren. Derartige Vereinbarungen sind unwirksam.
Wenn Sie Wahlleistungen in Anspruch nehmen möchten, schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Krankenhaus. Nach Ihrer Entlassung bekommen Sie eine Rechnung über die vereinbarten Wahlleistungen.
Es gibt drei Kategorien an Wahlleistungen im Krankenhaus: Unterkunft, ärztliche Wahlleistungen und medizinische Wahlleistungen.