Nachträgliche Aufklärung über Kosten nicht rechtens
Gesetzlich Krankenversicherte berichten oft, dass sie erst nach einer Untersuchung oder Behandlung darauf hingewiesen wurden, dass sie diese privat bezahlen müssen. Oft geschieht das durch die Sprechstundenhilfe, wenn Patient:innen die Praxis verlassen, oder wenn die (Zusatz-)Behandlung schon läuft. Viele folgen der Anweisung und zahlen direkt am Empfang. In der Regel handelt es sich ja um kleinere Beträge, und zufrieden mit der Behandlung waren sie vermutlich auch.
Doch der Hinweis, dass Sie die Kosten für die IGeL privat zu zahlen hat, muss unbedingt vor Beginn einer Behandlung erfolgen. Sie müssen die Möglichkeit haben, mit dem Arzt oder der Ärztin offene Fragen zur medizinischen Notwendigkeit, zu Alternativen der Kasse und den entstehenden Kosten zu klären.
Kosten: Das gilt bei IGeL
Ein Arzt oder eine Ärztin darf nur dann eine Vergütung von Ihnen fordern, wenn sie Sie vor Beginn der Behandlung in Textform auf die voraussichtlichen Kosten hingewiesen und Sie schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt für jede medizinische Maßnahme, die Sie selbst bezahlen müssen, sei es eine kleine Laboruntersuchung, eine Vorsorgeuntersuchung oder eine umfangreiche (zahn-)medizinische Behandlung.