Hilfsmittel - Was ist das?

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Die Vielzahl der Hilfsmittel überfordert viele, die sich das erste Mal damit befassen. Erfahren Sie hier, welche Hilfsmittel und welche Versorgungsmöglichkeiten es gibt.
Ein Mann wird im Rollstuhl geschoben

Das Wichtigste in Kürze:

  •  Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände oder Produkte, die erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. 
  • Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten übernehmen oder stellen Hilfsmittel leihweise zur Verfügung.
  • Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens werden nicht als Hilfsmittel übernommen.
  • Für Pflegehilfsmittel sind nicht die Krankenkassen, sondern die Pflegeversicherung zuständig. 
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Was sind Hilfsmittel? 

Hilfsmittel sind Gegenstände, die Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen dabei unterstützen, ihren Alltag selbstständiger und mit weniger Einschränkungen zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel

  • Rollatoren,
  • Rollstühle,
  • Körperersatzstücke (wie Beinprothesen) oder andere Gehhilfen,
  • Hör- und Sehhilfen oder
  • Kompressionsstrümpfe.

Aber auch weitere Gegenstände, die im Einzelfall medizinisch erforderlich sind und von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet werden können, müssen von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt werden. 

Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn das Hilfsmittel erforderlich ist, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen. 

Hilfsmittel sind bewegliche Gegenstände. Das bedeutet, dass zum Beispiel der behindertengerechte Umbau von Immobilien, wie der Einbau eines Treppenlifts oder einer Rampe, grundsätzlich nicht dazu gehört. Für solche Einbaukosten kann aber ein Zuschuss durch die Pflegeversicherung gewährt werden, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Näheres hierzu erfahren Sie hier. 

Inzwischen kann aber im Rahmen der Hilfsmittel-Versorgung auch ein Anspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen bestehen. Digitale Gesundheitsanwendungen werden als App auf Rezept oder Gesundheits-Apps bezeichnet. Sie unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten und helfen auf dem Weg zu einer selbstbestimmten gesundheitsförderlichen Lebensführung. 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Das sind Gegenstände, die unentbehrlich sind oder von einer großen Zahl von Menschen genutzt werden, wie zum Beispiel eine Heizdecke oder ein Standardtelefon. Ist ein Gegenstand dagegen speziell für die Bedürfnisse behinderter Menschen entwickelt und hergestellt und wird er von diesen auch überwiegend genutzt, so handelt es sich nicht um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, beispielsweise bei einem Rollstuhl. Die Abgrenzung kann schwierig sein.

Einen Anspruch auf Kostenübernahme gibt es ebenfalls nicht für Gegenstände, die einen geringen oder umstrittenen therapeutischen Nutzen haben (zum Beispiel Wärmflaschen) oder bei denen der Preis gering ist (zum Beispiel Alkoholtupfer zur Desinfizierung der Haut vor einer Insulinspritze). 

Habe ich einen Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln?

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmittel durch die Krankenkasse. Das bedeutet, dass die gesetzliche Krankenkasse entweder das Hilfsmittel kauft, die Kosten übernimmt oder dieses leihweise zur Verfügung stellt. 

Der Anspruch erstreckt sich zudem auf das Zubehör sowie auf die erforderliche Anpassung, Reparatur, Wartung und Ersatzbeschaffung. Er umfasst auch die Kosten für den Betrieb wie beispielsweise Stromkosten und gegebenenfalls notwendige Ausbildung im Gebrauch mit dem Hilfsmittel.

Wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel nicht übernimmt, können andere Kostenträger in Frage kommen. Näheres dazu finden Sie hier.

Was ist der Unterschied zu Pflegehilfsmitteln? 

Pflegehilfsmittel werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährt. Voraussetzung hierfür ist eine festgestellte Pflegebedürftigkeit, also das Vorliegen eines Pflegegrades. Wie Sie den Pflegegrad erhalten, erklären wir hier.

Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich um Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind. Sie sollen die Pflege erleichtern und dazu beitragen, Beschwerden zu lindern oder dem Pflegebedürftigen eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen (beispielsweise Pflegebett, Notrufsystem oder Betteinlagen). 

Weitere Informationen:

  1. Was sie bei der Hilfsmittelversorgung von Pflegeheimbewohnern beachten sollten, lesen Sie hier.
     
  2. Welche weiteren Besonderheiten für Pflegehilfsmittel gelten, haben wir hier zusammengefasst. 
Ein Rollstuhl wird transportiert

Hilfsmittel für die Krankenbehandlung und in der Pflege

Hilfsmittel dienen dem Erfolg einer Krankenbehandlung, beugen einer drohenden Behinderung vor oder gleichen eine Behinderung aus. Wie Sie Hilfsmittel beantragen können, wer dafür zahlen muss und was Sie bei einer Ablehnung der Krankenkasse tun können.

BMUV-Logo

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