Wer wir sind

Stand:
Hier stellen wir die Landesberatungsstelle vor.
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Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät seit 1995 mit einem erfahrenen Team von derzeit 17 Architekt:innen in ganz Rheinland-Pfalz zu allen Themen
des barrierefreien Bauens und Wohnens sowie zur Wohnraumverbesserung durch Umbau
und Modernisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Kooperationspartner die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Die Beratungen werden kostenlos und firmenneutral angeboten.

Das Beratungsangebot umfasst je nach Anliegen:

  • Persönliche Beratungsgespräche in unseren Beratungsstellen
  • Vor-Ort-Beratung bei den Ratsuchenden zu Hause
  • Telefonische Kurzberatung
  • Schriftliche Beratung

Neben der individuellen Beratung informiert die Landesberatungsstelle landesweit
zu allen Aspekten der Barrierefreiheit durch Vorträge, Webseminare und Informationsveranstaltungen.

Das Beratungsangebot wird gefördert vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

In 15 Beratungsstellen in ganz Rheinland-Pfalz sind wir flächendeckend und niederschwellig für Sie da.

VZ RLP      

  Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung     

Logo Architektenkammer RLP

 

Der Beirat der Landesberatungsstelle

Gegenseitige Beratung und gegenseitiger Austausch sind die Basis für neue Ideen und Lösungsansätze zur Umsetzung von Barrierefreiheit.

Beraten wird die Landesberatungsstelle durch einen Beirat, der sich zweimal pro Jahr trifft und sich aus Vertretern verschiedener Institutionen zusammensetzt. Erfahrungen werden ausgetauscht, Ideen und Lösungsansätze für mehr Barrierefreiheit entwickelt.

Folgende Institutionen sind im Beirat vertreten:

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
  • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) - Landesberatungsstelle „Neues Wohnen“ Rheinland-Pfalz
  • Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • Verband der Süddeutschen Wohnungswirtschaft e.V., Frankfurt
  • Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz, Saarbrücken
  • Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. (ZSL)
  • Behindertenvertretung der Stadt Mainz
  • Hochschule Mainz
  • Architektenkammer Rheinland-Pfalz
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Unser Selbstdarstellungsflyer

Eine Zeichnung von einer Gruppe Menschen.

Die Landesberatungsstelle in leichter Sprache

Hier wird die Arbeit der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Leichter Sprache erklärt.

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Verdi kündigt Warnstreiks an Flughäfen für Montag (24.02.) an. Freitag wurde der ÖPNV in sechs Bundesländern bestreikt. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH – eine Tochter des Otto-Konzerns – hat ihr Schwesterunternehmen beauftragt, offene Forderungen von Kund:innen einzutreiben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat sie dabei künstlich überhöhte Inkasso-Gebühren verlangt. Deswegen hat der vzbv das Unternehmen verklagt. Der Bundesgerichtshof ist der Begründung der Verbraucherschützer nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen.