Wer wir sind

Stand:
Hier stellen wir die Landesberatungsstelle vor.
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Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät seit 1995 mit einem erfahrenen Team von derzeit 17 Architekt:innen in ganz Rheinland-Pfalz zu allen Themen
des barrierefreien Bauens und Wohnens sowie zur Wohnraumverbesserung durch Umbau
und Modernisierung. Träger ist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Kooperationspartner die Architektenkammer Rheinland-Pfalz.

Die Beratungen werden kostenlos und firmenneutral angeboten.

Das Beratungsangebot umfasst je nach Anliegen:

  • Persönliche Beratungsgespräche in unseren Beratungsstellen
  • Vor-Ort-Beratung bei den Ratsuchenden zu Hause
  • Telefonische Kurzberatung
  • Schriftliche Beratung

Neben der individuellen Beratung informiert die Landesberatungsstelle landesweit
zu allen Aspekten der Barrierefreiheit durch Vorträge, Webseminare und Informationsveranstaltungen.

Das Beratungsangebot wird gefördert vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.

In 15 Beratungsstellen in ganz Rheinland-Pfalz sind wir flächendeckend und niederschwellig für Sie da.

VZ RLP      

  Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung     

Logo Architektenkammer RLP

 

Der Beirat der Landesberatungsstelle

Gegenseitige Beratung und gegenseitiger Austausch sind die Basis für neue Ideen und Lösungsansätze zur Umsetzung von Barrierefreiheit.

Beraten wird die Landesberatungsstelle durch einen Beirat, der sich zweimal pro Jahr trifft und sich aus Vertretern verschiedener Institutionen zusammensetzt. Erfahrungen werden ausgetauscht, Ideen und Lösungsansätze für mehr Barrierefreiheit entwickelt.

Folgende Institutionen sind im Beirat vertreten:

  • Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz
  • Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
  • Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) - Landesberatungsstelle „Neues Wohnen“ Rheinland-Pfalz
  • Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege
  • Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz
  • Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • Verband der Süddeutschen Wohnungswirtschaft e.V., Frankfurt
  • Deutsches Forschungszentrum für künstliche Intelligenz, Saarbrücken
  • Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen Mainz e.V. (ZSL)
  • Behindertenvertretung der Stadt Mainz
  • Hochschule Mainz
  • Architektenkammer Rheinland-Pfalz
  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Unser Selbstdarstellungsflyer

Eine Zeichnung von einer Gruppe Menschen.

Die Landesberatungsstelle in leichter Sprache

Hier wird die Arbeit der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen in Leichter Sprache erklärt.

Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft beim barrierefreien Bauen und Wohnen. Hier finden Sie unsere Tipps und Angebote.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.